Kleinkläranlagen

Der Großteil des Stadtgebiets von Lünen ist direkt an das öffentliche Abwassersystem des Städtischen Abwasserbetriebs (SAL) angeschlossen. Einige wenige Grundstücke in den Außengebieten von Lünen haben jedoch keine direkte Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Abwassersystem und müssen ihr Schmutzwasser über Kleinkläranlagen entsorgen. Diese Anlagen reinigen das eingeleitete Schmutzwasser, bevor es entweder in ein nahegelegenes Gewässer eingeleitet oder auf dem Grundstück versickert wird. Die Genehmigung und Überwachung dieser Anlagen obliegt dem Kreis Unna als untere Wasserbehörde.
Der SAL hat die Pflicht sich bei diesen Anlagen um die Abfuhr des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes zu kümmern. Geregelt ist dies in der Satzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entsorgung des Fäkalschlammes von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Lünen in der jeweilig gültigen Fassung. Für die Abfuhr des Klärschlammes fällt eine Abfuhrgebühr an, welche sich nach der Menge des abgefahrenen Klärschlammes richtet. Der Gebührensatz wird jährlich auf gesetzlicher Grundlage neu kalkuliert und in der Satzung bekannt gemacht. Der Gebührensatz beträgt in Lünen:

Persönlich für Sie da
Andreas Grothusmann
Andreas Grothusmann

Berater Grundstücksentwässerung

andreas.grothusmann@sal-abwasser.de
02306 9104 -243

Roland Gutsch
Roland Gutsch

Berater Grundstücksentwässerung

roland.gutsch@sal-abwasser.de
02306 9104-242

2022

2023

2024

33,65 €/m³ abgefahrenen Schlamm

34,55 €/m³ abgefahrenen Schlamm

34,61 €/m³ abgefahrenen Schlamm

Die Abfuhr findet an festgelegten Terminen statt, an denen die einzelnen Kleinkläranlagen, je nach Leerungsbedürftigkeit, entleert werden. Nachfolgend finden sie die geplanten Abfuhrtermine des aktuellen Jahres zur Information:

Monat

Erster Termin

Zweiter Termin

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

30.01.2024

14.02.2024

06.03.2024

17.04.2024

08.05.2024

19.06.2024

10.07.2024

21.08.2024

11.09.2024

02.10.2024

13.11.2024

04.12.2024

24.01.2024

27.03.2024

29.05.2024

31.07.2024

23.10.2024

Die Schlammabfuhr erfolgt durch die Firma Gavert aus Borken.
Bei Fragen zu Abfuhrterminen, dem Betrieb oder der Unterhaltung Ihrer Kleinkläranlage sind wir gerne für Sie da.

Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.

Downloads

Download

Fäkalschlammsatzung 2. Nachtragssatzung 2024