Beratung vom Abwasserberater

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Gebäudes, da sie sicherstellt, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird. Dies umfasst sowohl das Schmutzwasser, das beim Baden, Spülen oder Waschen sowie beim Gang zur Toilette entsteht, als auch das Regenwasser, das auf das Grundstück fällt.
Das Abwassersystem besteht aus einem Netzwerk von ober- und unterirdischen Rohrsystemen sowie Pumpen, die das Abwasser vom Gebäude zur Kläranlage transportieren. Dabei werden Schmutzwasser und Regenwasser getrennt behandelt.
Eine funktionierende Grundstücksentwässerungsanlage ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Abwasser effizient und hygienisch abgeleitet wird. Ohne eine solche Anlage wäre ein Gebäude nicht nutzbar, da es zu einer Ansammlung von Abwasser kommen würde.
Es ist wichtig, die Grundstücksentwässerungsanlage regelmäßig zu warten und zu überprüfen, um mögliche Schäden oder Verstopfungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dadurch wird sichergestellt, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und Umweltschutzstandards eingehalten werden.

Persönlich für Sie da
Andreas Grothusmann
Andreas Grothusmann

Berater Grundstücksentwässerung

andreas.grothusmann@sal-abwasser.de
02306 9104 -243

Roland Gutsch
Roland Gutsch

Berater Grundstücksentwässerung

roland.gutsch@sal-abwasser.de
02306 9104-242

Öffentlich und privat – zwei Seiten, ein Ziel

Das Entwässerungssystem einer Stadt oder Gemeinde teilt sich in zwei Zuständigkeitsbereiche:

Bestand

Öffentliches und privates Abwassernetz

Öffentlich

Das öffentliche Abwassernetz übernimmt das Abwasser an der Einleitungsstelle am öffentlichen Kanal (Stutzen am öffentlichen Kanal) und transportiert es zur Kläranlage. Dafür zahlen Sie Abwassergebühren. Für die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungswege ist in Lünen der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) zuständig.

Privat

Das private Abwassernetz, jener Teil der Abwasserentsorgung, der sich direkt auf Ihrem Grundstück und zum Teil im öffentlichen Bereich befindet, ist Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage. Die private Grundstücksentwässerungsanlage sammelt das auf dem Grundstück anfallende Abwasser und leitet es der öffentlichen Kanalisation zu – die private Grundstücksentwässerungsanlage reicht bis zum Anschlussstutzen an den öffentlichen Kanal. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer, auch für Nordrhein-Westfalen. Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 konkretisieren die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes an die Betreiber privater Abwasseranlagen.

Die Abwasserberater des SAL stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen kostenlose und umfassende Beratung zu allen Fragen rund um Ihre Grundstücksentwässerungsanlage anzubieten. Wir liefern Ihnen wertvolle Ratschläge und Ideen sowie professionelle Unterstützung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Demontage Ihrer Entwässerungsanlage sind wir an Ihrer Seite. Denken Sie daran, dass Ihre Grundstücksentwässerungsanlage ein wertvolles Gut ist, das Ihr Eigentum schützt und bewahrt.

Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.

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Entwässerungssatzung