Gewässerunterhaltung
"Einen Großteil der Gewässer auf Lünens Stadtgebiet unterhalten, entwickeln und bauen wir aus!"
Gewässer durchziehen wie Lebensadern die Landschaft und bieten unzähligen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum, dabei vernetzen sie die unterschiedlichen Lebensräume miteinander.
Zusammen mit der zumeist natürlich geschwungenen Form (mäandrierend), den ausgeprägten Bachauen und manchmal sogar länderübergreifenden Biotopverbunden sorgen sie dafür, dass das abfließende Wasser in natürlichen oder wieder hergestellten Überschwemmungsgebieten zurückgehalten wird und vor Überflutungen schützt. Gewässer dienen also dem Hochwasserschutz aber sind gleichzeitig auch für den Erhalt der Wasser- und Stoffhaushalte, der biologischen Vielfalt sowie für die Erholung eines jeden Einzelnen von enormer Bedeutung.
Der SAL ist im Lüner Stadtgebiet für insgesamt 34 Kilometer Gewässerstrecke verantwortlich.
Persönlich für Sie da

Sonja Biondolillo
Gewässerunterhaltung
Unsere Gewässer
Alte Rühenbecke
Mühlenbach
Fuchsbach
Krempelbach
Mahlbach
Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet die Beseitigung von Abflussstörungen im Gewässerbett. Im Einzelnen gehören dazu:
Wasserbereich
Freihalten und Räumen des Gewässerbettes (etwa Entfernen von Krautbewuchs und Anlandungen, Entschlammungen und Müllentfernung)
Uferbereich
Sicherungsarbeiten (z. B. Sicherung der Ufer durch naturschonende Baustoffe, Mähen von Gras und Uferstauden)
Landbereich
Die Pflanzen- und Gehölzpflege sowie die Ufersicherung (etwa Pflanzen und Pflegen von Gehölzen, Böschungsmahd zur Sicherung oder Herstellung einer geschlossenen Grasnarbe, Verfüllen von Uferabbrüchen, Sicherung der Ufer)
Um die Gewässerunterhaltung so zielgerichtet wie möglich auszuführen, ist es sinnvoll Gewässerunterhaltungspläne aufzustellen. Dazu wird eine übersichtliche Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen für die jeweiligen Gewässerabschnitte erarbeitet und schließlich dem Kreis Unna, als untere Wasserbehörde zur Beurteilung der Gewässerunterhaltung bezogen auf die Notwendigkeit, die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der auszuführenden Maßnahmen vorgelegt. Demnach dient der Unterhaltungsplan zum einen der eignen Organisation der verschiedenen Unterhaltungsmaßnahmen und zum anderen der Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Neben den regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen werden auch sogenannte Sondermaßnahmen festgehalten. Das können zum Beispiel notwendige Sohlgrundräumungen, besondere Gehölzschnitte oder Spülungen von Durchlässen sein. Diese Sondermaßnahmen werden im Rahmen der Gewässerbegehungen oder auch im Rahmen von Gewässerentwicklungskonzepten festgelegt bzw. erarbeitet.
So wird sichergestellt, dass die Gewässerunterhaltung so naturnah wie möglich ausgeführt wird, um das eigendynamische Entwicklungspotenzial der Gewässer so weit zu nutzen, dass sich mittel- bis langfristig die naturnahe Gewässerstruktur und damit verbunden die Entwicklung von entsprechenden Lebensgemeinschaften ergibt. Gleichzeitig wird aber auch sichergestellt, dass die Gewässerunterhaltung in vollem Umfang ausgeführt wird und sichergestellt ist, dass das Wasser geordnet abfließen kann.
„Geschwemmsel“ abräumen
Beseitigung von Müll im Uferbereich
Räumung des Gewässerbettes
Brombeer-Schnitt
Wie häufig und wann sind Unterhaltungsarbeiten auszuführen?
Häufigkeit und Zeitpunkt der Unterhaltungsmaßnahmen (Unterhaltungszyklen) haben großen Einfluss auf die Entwicklung der Lebensgemeinschaften. Die ständige Störung der natürlichen Sukzession ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Lebensgemeinschaften. Da Unterhaltungsmaßnahmen immer einen Eingriff in die bestehenden Standortverhältnisse bzw. Lebensräume bedeuten, sind die Vorteile und Nachteile der verschiedenen Unterhaltungsformen gegeneinander abzuwägen. Um negative Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften möglichst zu vermeiden, müssen die Unterhaltungsarbeiten:
– auf die biologischen Zyklen (etwa Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel, jahreszeitlich bedingte Wachstumsperioden der Pflanzen) und
– auf die speziellen Strukturen des Lebensraumes (etwa empfindlicher Substrataufbau) und die hydraulischen Einflussfaktoren (etwa Hochwasserwahrscheinlichkeit)
abgestimmt werden.
Hindernisse für den Wasserabfluss sind dabei jedoch grundsätzlich unverzüglich zu entfernen, sofern mit potenziellen Gefahren und Risiken zu rechnen ist. Außerhalb von Siedlungsbereichen wird dagegen zum Beispiel Totholz im Gewässer belassen, um so dem Gewässer die Möglichkeit zu geben, sich natürlich entwickeln zu können und Lebensräume zu schaffen.
Totholz im Gewässer
Übersicht, Zeitpunkt Unterhaltungsmaßnahmen und Besonderheiten
Im Übrigen, Grünabfälle gehören nicht in die Natur!
Zur Gartenpflege gehört natürlich auch das Mähen von Grünflächen oder das Schneiden von Büschen, Bäumen oder Hecken. Die anfallenden Grünabfälle gehören dann aber nicht an den Gewässerrandstreifen oder in den Wald.
Auch wenn es sich bei Gras und Grünabfällen allgemein um natürliches Material handelt, wird das Ökosystem der Gewässer stark belastet. Wenn zum Beispiel der abgelagerte Rasenschnitt in die Gewässer fällt bzw. gespült wird, lagert sich dieser auf der Sohle ab und zerfällt. Das bildet nicht nur unangenehm riechenden Faulschlamm, sondern entzieht dem Gewässer Sauerstoff und der Bach droht umzukippen. Die Sohle muss aufwändig geräumt werden, was hohe Kosten und einen beträchtlichen Eingriff in das Ökosystem verursacht.
Aber nicht nur das ist ein großes Problem, sondern auch der potenziell erschwerte Wasserabfluss. Sollte es stark regnen oder ein erhöhter Wasserabfluss auftreten und die abgelagerten Grünabfälle würden in das Gewässer gespült, besteht die Gefahr von Verstopfungen und infolgedessen eine mögliche Überschwemmung.
Damit diese Gefahren minimiert werden, müssen abgelagerte Grünabfälle beseitigt werden, was wiederum zu einem erhöhten Gewässerunterhaltungsaufwand und damit zu einer enormen Kostensteigerung führt.
Deswegen möchten wir sie eindringlich darum bitten, Gewässerrandstreifen, Böschungen oder Uferbereiche nicht zur Ablagerung und Entsorgung der im Garten anfallenden Grünabfälle zu nutzen.
Gehölzabfälle im Gewässer
Ansammlung von Rasenschnitt im Gewässer und am Uferbereich
Bürgermeldungen/ Anregungen
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