Gewässerausbau und Gewässerentwicklung
In der Vergangenheit wurden viele Gewässer durch den Menschen verändert, sodass diese nur noch wenige natürliche Eigenschaften vorweisen. Die Gewässer dienten vor allem zur Ableitung von Schmutzwasser, weswegen das anfallende Wasser so schnell wie möglich abfließen sollte. Die Folge waren unter anderem Begradigungen, Verbau von Sohlschalen oder gleich die Verrohrung.
Persönlich für Sie da

Lena Giesecke
Gewässerausbau
Verbau von Sohlschalen
Verbau von Gummischlitzmatten zur Befestigung der Böschung
In der Zwischenzeit werden die Gewässer nicht mehr zur Ableitung des anfallenden Schmutzwassers genutzt, weswegen der natürliche Zustand wieder hergestellt werden soll. Dazu reichen häufig schon kleinere Maßnahmen, um die Gewässer wieder so weit zu entwickelt, dass der natürliche Zustand erreicht wird.
Diese kleinen Maßnahmen helfen dann zur Verbesserung des ökologischen Zustandes, aber verändern die Grundzüge des Gewässers selbst nicht (z.B. den Gewässerlauf).Im Rahmen der Gewässerentwicklung werden zum Beispiel die folgenden Maßnahmen ausgeführt:
Die Entfernung von nicht mehr notwendigen Durchlässen
Die Entfernung von nicht mehr notwendigen Böschungsbefestigungen gleichzeitig auch die Herstellung von zwingend notwendigen Böschungsbefestigungen
Die Herstellung natürlicher Uferbereiche
Für diese Maßnahmen werden keine Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren benötigt, sodass hier in den meisten Fällen schnell gehandelt werden kann. Die Grundlagen für solche Maßnahmen bietet unter anderem das Maßnahmenprogramm, welches im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet wurde oder stadtspezifische Gewässerentwicklungskonzepte, welche Einzelmaßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Gewässers aufzeigen.
Dringend notwendige Böschungsbefestigung
Krempelbach vor der Renaturierung
Krempelbach nach der Renaturierung
Die Aufgaben des Gewässerausbaus
Mit Hilfe des Gewässerausbaus sollen die Gewässer, ähnlich wie bei der Gewässerentwicklung, wieder in den natürlichen Zustand zurückgebaut werden.
Im Rahmen des Gewässerausbaus werden aber, im Gegensatz zur Gewässerentwicklung, wesentlich größere Maßnahmen durchgeführt, sodass hier grundsätzlich ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren notwendig wird.
Das heißt, es sind Konzepte aufzustellen, die aufzeigen, wie das Gewässer aus- oder umgebaut werden kann, um natürliche Rückhalteflächen, das natürliche Abflussverhalten und naturraumtypische Lebensgemeinschaften zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu können Maßnahmen ergriffen werden, die zur Herstellung oder auch (in seltenen Fällen) zur Beseitigung, sowie zur wesentlichen Umgestaltung des Gewässers dienen. Das wohl bekannteste Beispiel im Ruhrgebiet ist der Emscher-Umbau / Seseke-Umbau.
Daneben dient der Gewässerausbau in der Regel auch dem Hochwasserschutz.
Um die Gefahren, welche von Flusshochwassern für den Menschen entstehen so weit wie möglich zu minimieren, sind entsprechende Hochwasserschutzkonzepte aufzustellen.
Solche „Hochwasserschutzkonzepte“ zeigen zunächst auf, in welchem Maß Gefahren für den Menschen bestehen. Um diese Gefahren zu reduzieren, werden dann Maßnahmen erarbeitet, welche in der Regel im Rahmen des Gewässerausbaus umgesetzt werden können. Vor allem sollen so durch die wieder naturnahe Gestaltung, die Renaturierung eines Gewässers und durch die (wieder)Herstellung von Rückhalteflächen und Gewässerauen die potenziellen Gefahren durch ein Hochwasser minimiert werden. Dennoch können die Gefahren, welche von Hochwassern ausgehen nie in Gänze ausgelöscht werden, sodass auch immer noch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung notwendig sein wird. Weiterführende Informationen zu Hochwasserrisiken und -vorsorge finden sie hier.
