Zahlungsverkehr

Hier dreht sich alles ums Geld. Egal, ob Sie wissen möchten, welche Zahlungswege Ihnen zur Verfügung stehen, ob sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder ob Ihnen eine Zahlung „durchgerutscht“ ist.

Persönlich für Sie da
SAL_Zahlungsverkehr_MirjaScharen
Mirja Scharen

mahnung@sal-abwasser.de
02306 9104 – 460

Kontaktzeit:
Di - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Wann muss ich Zahlen?

Ende Februar eines jeden Jahres erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Dieser setzt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest und stellt fest, ob im Vorjahr zu viel oder zu wenig Vorauszahlungen geleistet wurden. Über- oder Unterzahlungen des Vorjahres werden in der Regel mit der ersten Vorauszahlung des laufenden Jahres verrechnet. Die Zahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:

1. Quartal

30.03

2. Quartal

30.06

3. Quartal

30.09

4. Quartal

30.12

Wie kann ich zahlen?

Sie können am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug von Ihrem Konto. Diese Ermächtigung können Sie jederzeit widerrufen. Sie können auch per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Bitte geben Sie im Betreff immer die Bescheidnummer an. Im Gegensatz zu den Gebühren der Stadt Lünen ändert sich Ihre Bescheidnummer jedes Jahr. Vergessen Sie daher nicht, Ihren Dauerauftrag anzupassen.

Ich habe eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung erhalten – Was bedeutet das?

Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie eine Mahnung. Diese enthält Mahngebühren und Säumniszuschläge. Die Höhe dieser Gebühren und Zuschläge ist gesetzlich geregelt (Abgabenordnung). Sie haben zu Unrecht eine Mahnung erhalten? Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge sind wir bei der Verbuchung der Zahlungseingänge auf vollautomatische Verfahren angewiesen. Trotz aller Technik und Sorgfalt können dabei Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte rufen Sie uns an. In einem Gespräch können wir die Angelegenheit schnell klären. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht, leiten wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dazu bedienen wir uns im Wege der Amtshilfe der Stadtkasse Lünen. Ist ein Verfahren eröffnet, erhalten Sie Post von der Stadtkasse. Spätestens dann ist es Zeit zu handeln! Setzen Sie sich mit der Stadtkasse in Verbindung und versuchen Sie, eine Lösung für das Problem zu finden. Vollstreckungsmaßnahmen können z.B. Kontopfändungen sein oder im schlimmsten

Meine Bankverbindung hat sich geändert

Teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung unter Angabe Ihrer aktuellen Bescheidnummer mit. Ab wann soll die Änderung wirksam werden? Für welche Grundstücke soll sie gelten? Sie können uns die Änderung auch über unser Formular Lastschriftmandat mitteilen. Es genügt, uns die Änderung per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de mitzuteilen.

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Formular Lastschriftmandat