Allgemeine Informationen zur Entwässerungsgebühr

Ihr Grundstück ist erst dann richtig nutzbar, wenn das verbrauchte Wasser (Abwasser) abgeleitet werden kann. Dabei wird zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden. In Lünen werden größtenteils beide Abwasserarten über das Kanalnetz des SAL zur Kläranlage geleitet. Dort übernehmen der Lippeverband und die Emschergenossenschaft die Reinigung des Abwassers. Die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage sowie der Neubau oder die Instandsetzung unserer Anlagen verursachen Kosten – aus diesen und weiteren Gründen erhebt der SAL Entwässerungsgebühren.
Allgemeine Grundlage für die Erhebung ist das Kommunalabgabengesetz NRW. Die konkreten Regelungen für Lünen sind in der Entwässerungsgebührensatzung des SAL festgelegt.
Die Höhe der Gebührensätze wird jährlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen neu kalkuliert und festgesetzt.

Persönlich für Sie da
Klaus Ahland
Klaus Ahland

Sachbearbeitung Gebührenanliegen

gebuehr@sal-abwasser.de
02306 9104 – 450

FAQ

Wonach bemisst sich die Gebühr?

Da die beiden Abwasserarten unterschiedlichen Aufwand verursachen, fallen auch unterschiedliche Kosten an. Diese sollen möglichst verursachergerecht abgerechnet werden. Deshalb gibt es eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Grundsätzlich zahlen Sie für die Menge Abwasser, die Sie in die Kanalisation einleiten.
Beim Schmutzwasser ist es einfach: Sie zahlen für die Menge Wasser, die Sie vom Wasserversorger beziehen. Abgezogen werden die Mengen, die nachweislich nicht eingeleitet werden (z.B. Gartenbewässerung). Haben Sie Fragen zum Nachweis der Abzugsmenge? Sprechen Sie uns an.
Beim Niederschlagswasser ist es nicht möglich, die genaue Menge zu messen, die von jedem Grundstück abgeleitet wird. Deshalb dient hier die bebaute/befestigte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche als Maßstab für die Gebührenerhebung. Denn je mehr Flächen angeschlossen sind, desto mehr Wasser kann abgeleitet werden (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
Die Flächen werden von Ihnen im Rahmen einer Selbstauskunft mitgeteilt. Möglicherweise haben Sie dies bereits beim Bau Ihres Hauses getan. Sind Sie mit der in Rechnung gestellten Fläche nicht einverstanden? Sprechen Sie uns an, wir klären es gemeinsam mit Ihnen auf. Im Zweifelsfall überprüfen wir mit Ihnen vor Ort die angeschlossene Fläche.

Wie kann ich Gebühren sparen?

Grundsätzlich müssen Sie nur für das Abwasser bezahlen, das Sie auch einleiten. Beim Schmutzwasser gilt: Weisen Sie uns Wassermengen nach, die Sie nicht eingeleitet haben (z.B. Gartenbewässerung), dann entfällt für diese Mengen die Schmutzwassergebühr.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der bebauten/befestigten und angeschlossenen Fläche berechnet. Leiten Sie das Wasser von Flächen nicht in die Kanalisation ein, z.B. weil Sie das Wasser in den Garten leiten, fällt für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühr an. Auch für Flächen, die mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen befestigt sind, gibt es eine Gebührenermäßigung auf 20 % der vollen Gebühr. Jede Abkopplung vom Kanalisationsnetz bedarf der vorherigen Zustimmung des SAL. Setzen Sie sich daher unbedingt mit unseren Beratern in Verbindung, bevor Sie eine Veränderung vornehmen.
Eine Versickerung ist nicht immer möglich. Trotzdem können Sie Gebühren sparen. Für die Rückhaltung von Niederschlagswasser vor der Einleitung in die Kanalisation ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung von 20 % der vollen Gebühr möglich. Zum Beispiel durch Rasengittersteine, Betonpflaster mit Sickerfugen oder Betonsteinpflaster, aber auch durch eine dauerhaft begrünte Dachfläche kann die Niederschlagswassergebühr reduziert werden. Sprechen Sie mit uns!

Wie kann ich die Gebührensätze in der Praxis einordnen?

Bei einem Wasserverbrauch von 12 l/min und einer Duschzeit von 10 Minuten kostet Sie die Entsorgung des Schmutzwassers pro Duschvorgang 0,30 €. Hat Ihr Haus einen Grundriss von 10 m x 10 m, kostet Sie die Entsorgung des Regenwassers von Ihrer Dachfläche täglich 0,36 €.
Umrechnung der Schmutzwasserkosten von m³ in Liter:
1 m³ Abwasser = 2,56
1 l Abwasser = 0,003

Zum Vergleich: Kosten für andere Produkte des täglichen Bedarfs:

1 l Milch ≈ € 0,90
1 l Benzin ≈ € 1,40
1 l Frischwasser ≈ 0,002 – 0,004 Cent
1 l Wasser aus dem Supermarkt ≈ 20 – 50 Cent

Ich habe mein Haus verkauft – was muss ich tun?

Zur Erstellung der Endabrechnung benötigen wir Auszüge aus dem Kaufvertrag mit folgenden Angaben:
Adresse der verkauften Immobilie
Name und Adresse des Verkäufers
Name und Adresse des Käufers
Datum des Eigentumsübergangs
Die Unterlagen können Sie per Post an: SAL, Borker Str. 56 – 58, 44534 Lünen oder elektronisch per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de senden. Gerne können Sie auch mit Ihrem Kaufvertrag zu uns kommen. Wir fertigen die erforderlichen Kopien an. Wichtig: Die Umschreibung im Grundbuch muss für die Änderung der Entwässerungsgebühren noch nicht erfolgt sein.

Mein Name / Meine Anschrift hat sich geändert

Teilen Sie uns einfach formlos Ihre neuen Kontaktdaten mit. Zur Sicherheit geben Sie bitte an, für welches Grundstück die Änderung gilt. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns (gerne auch per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de) oder kommen Sie persönlich vorbei.

Die Abwassergebühren der letzten drei Jahre

2021

Schmutzwasser:          2,56 €/m³
Niederschlagswasser: 1,42 €/m²

2022

Schmutzwasser:          2,39 €/m³
Niederschlagswasser: 1,38 €/m²

2023

Schmutzwasser:          2,64 €/m³
Niederschlagswasser: 1,51 €/m²

Downloads

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Gebührensatzung 1. Nachtragsatzung 2022

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Gebührensatzung 2. Nachtragsatzung 2023

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Kommunalabwassergesetz