Schmutzwassergebühr sparen

Berücksichtigung von Wassermengen für die Gartenbewässerung

Die für die Gartenbewässerung verwendeten Frischwassermengen gelangen nicht in die Kanalisation. Für die nachgewiesenen Mengen fallen daher keine Entwässerungsgebühren an. Voraussetzung für den Nachweis ist die Installation eines geeichten mechanischen Wasserzählers an der Entnahmestelle für die Gartenbewässerung. Digitale Varianten sind in der Regel nicht geeicht und werden daher nicht anerkannt. Die gemessenen Mengen werden im Gebührenbescheid ausgewiesen und vom Gesamtwasserverbrauch des Objektes abgezogen.
Der Zwischenzähler muss vom Eigentümer oder Mieter im Fachhandel oder Baumarkt gekauft werden. Der Einbau kann auch in Eigenregie erfolgen.

Persönlich für Sie da
Klaus Ahland
Klaus Ahland

Sachbearbeitung Gebührenanliegen

gebuehr@sal-abwasser.de
02306 9104 – 450

Sobald der Gartenwasserzähler eingebaut ist, melden Sie bitte das Einbaudatum, die Zählernummer, den Anfangsstand und natürlich das betroffene Objekt an dem SAL. Die Meldung erfolgt am besten per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de. Bitte fügen Sie auch ein Foto des Zwischenzählers bei.
Sobald die Bewässerungsperiode im Herbst beendet ist, können Sie dem SAL den dann aktuellen Zählerstand auf dem gleichen Weg mitteilen. Die Meldung muss jedoch spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres erfolgen (Ausschlussfrist).
Alternativ können Sie den Zählerstand auch jährlich online melden. Dazu benötigen Sie die Anmeldedaten, die Ihnen nach der erstmaligen Anmeldung eines Zählers im jährlichen Gebührenbescheid mitgeteilt werden. Zur Online-Erfassung gelangen Sie hier:

 

 

Nach Ablauf der Eichgültigkeit des Wasserzählers (sechs Jahre) muss dieser ausgetauscht und beim SAL neu angemeldet werden.

Hinweis

Falls sich ein Pool / Schwimmbecken auf dem Grundstück befindet, wird oftmals zum Saisonbeginn der für die Gartenbewässerung genutzte Anschluss für die Befüllung genutzt.

Das für Schwimmbecken jeglicher Art verwendete Wasser ist jedoch als Schmutzwasser einzustufen und bei der Entleerung in die Kanalisation abzulassen. Damit dieser Umstand berücksichtigt werden kann, teilen Sie dem SAL bei Verwendung eines Gartenwasserzählers auch das Fassungsvermögen des eventuell vorhandenen Pools mit. Die Füllwassermenge wird dann von dem über den Zwischenzähler gemessene Gartenwasser abgezogen.