Dichtheitsprüfung für Neuanlagen

Die Überprüfung der Schadfreiheit und Dichtheit der erdverlegten, schmutzwasserführenden Leitungen bei der Neuerrichtung eines Hauses ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, diese Prüfung durchzuführen, da es häufig vorkommt, dass bereits während der Bauausführung oder Verlegung Schäden oder Mängel entstehen.
Wenn solche Schäden oder Mängel festgestellt werden, sollten Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend machen. Es ist wichtig, diese Ansprüche nicht verstreichen zu lassen.
Im Gegensatz zur TV-Kamerauntersuchung bei bestehenden Anlagen wird die Prüfung bei neuen Anlagen mittels Wasser- oder Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt. Dabei dürfen die neu erstellten Leitungen und Schächte innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen übermäßigen Wasser- oder Luftdruckverlust aufweisen.

Persönlich für Sie da
Andreas Grothusmann
Andreas Grothusmann

Berater Grundstücksentwässerung

andreas.grothusmann@sal-abwasser.de
02306 9104 -243

Roland Gutsch
Roland Gutsch

Berater Grundstücksentwässerung

roland.gutsch@sal-abwasser.de
02306 9104-242

Dichtheitsprüfung nur über Sachkundigen

Gut zu wissen…

Dichtheitsprüfung

Die Durchführung der Prüfung der erdverlegten, schmutzwasserführenden Leitungen darf nur von anerkannten Sachkundigen erfolgen. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie auf der Sachkundeliste des Landes NRW.

Es ist wichtig, dass die Dichtheitsprüfung ordnungsgemäß dokumentiert wird. Eine Prüfung ohne entsprechende Dokumentation ist wertlos. Der Gesetzgeber hat daher verbindlich vorgeschrieben, dass die Prüfung in einer Musterbescheinigung dokumentiert werden muss.
Gemäß der Entwässerungssatzung des SAL (Stadtentwässerungsbetriebe Aachen) müssen zusätzlich zum Prüfprotokoll auch ein Bestandsplan oder Lageplan der Entwässerungsleitungen sowie eine Fotodokumentation der Prüfung in der Örtlichkeit vorgelegt werden.