Baustelleninformationen
"Kanalbau – notwendig zum Erhalt der Infrastruktur"
Sie sind Eigentümer, Mieter oder Gewerbetreibender – in Ihrer Straße soll gebaut werden. Wahrscheinlich gehen Ihnen jetzt eine Reihe von Fragen durch den Kopf. 10 häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen hier. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Der SAL ist bemüht die Einschränkungen für Sie als Anwohner möglichst gering zu halten. Es ist aber nicht vollständig möglich, ohne Verkehrsbehinderungen, Baulärm und Staubentwicklung eine Baumaßnahme durchzuführen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis.
Wir sind für jeden Hinweis und jede Anregung dankbar und werden versuchen Ihre Anregungen in Bezug auf die Behinderungen aufzunehmen und abzustellen.
Persönlich für Sie da

Thomas Palz
Sachgebietsleitung Entwässerungsplanung/Kanal-bau
Wieso wird überhaupt in offener Bauweise gebaut?
Unsere Abwasserkanäle sind zum Teil schon 100 Jahre alt und entsprechend beschädigt, so dass sie nicht mehr repariert werden können. Hinzu kommt, dass die Dimensionierung der Rohre heute oft nicht mehr ausreicht und vergrößert werden muss – die Regenmengen und -intensitäten haben sich im Vergleich zu früher stark verändert.
Wie erhalte ich Informationen, ob eine Baumaßnahme in meiner Straße ansteht?
Die Stadt Lünen, die Stadtwerke Lünen und der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR haben ein Investitionsprogramm für die nächsten Jahre aufgestellt. Darin werden die geplanten Maßnahmen beschrieben. Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, wo und wann eine Baumaßnahme stattfindet.
In der Regel lädt der SAL gemeinsam mit evtl. anderen an der Baumaßnahme Beteiligten zu einer ersten Informationsveranstaltung, Vorstellung der ersten Planungen, ein. Wenn die Planung weiter fortgeschritten ist und der Baubeginn feststeht, findet eine weitere Informationsveranstaltung statt. Hier werden Bauzeit, Bauumfang und Baufirma vorgestellt.
Wie komme ich während der Bauzeit an Informationen?
Auf der Internetseite des SAL können während der Bauzeit die aktuellen Pläne und Bauzeiten eingesehen werden. Dort sind auch die Ansprechpartner für konkrete Fragen oder Anregungen zu finden. Gerne können Sie sich auch weitere Informationen über laufende Baustellen über das Baustellenportal (https://www.luenen.de/baustellenportal) der Stadt Lünen einholen.
Was mache ich, wenn eine Störung, Behinderung oder Belästigung von der Baustelle ausgeht?
Bereits bei der Planung wird das Bauverfahren so festgelegt, dass Störungen, Behinderungen oder Belästigungen für Sie als Anwohner so gering wie möglich gehalten werden. Dennoch wird es nicht immer möglich sein, alle baubedingten Beeinträchtigungen sofort zu beseitigen. Wir werden jedoch alle Anregungen entgegennehmen und prüfen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Sachgebiet Kanalbau auf.
Was passiert mit meiner privaten Anschlussleitung und wer trägt die Kosten?
Die Anschlussleitung zwischen dem öffentlichen Kanal und Ihrem Grundstück ist laut Entwässerungssatzung der SAL Ihr Eigentum. Ähnlich wie bei einer Reparatur oder Wartung des Daches sollte spätestens bei einem Kanalneubau auch Ihre private Anschlussleitung überprüft werden. Der SAL übernimmt dies für Sie und gibt eine Einschätzung, ob die Leitung erneuert oder repariert werden muss. Die Kosten für eine Sanierung tragen Sie als Eigentümer. Der SAL hilft Ihnen jedoch, die richtige Sanierungslösung zu finden.
Ich möchte meine private Abwasserleitung überprüfen, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt?
Die Anschlussleitung wird im Rahmen der Baumaßnahme untersucht. Es ist aber auch sinnvoll, die Leitungen auf Ihrem Grundstück weiter zu untersuchen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Abteilung Grundstücksentwässerung in Verbindung.
Was passiert mit den Mülltonnen während der Bauzeit?
Die Mülltonnen können wie gewohnt an die Straße gestellt werden. Die Baufirma bringt die Mülltonnen zu den Sammelplätzen.
Was mache ich, wenn ich einen Umzug oder eine Heizöllieferung planen?
Wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Was ist zu tun, wenn ich Schäden an meinem Eigentum feststelle?
Der SAL plant die Ausführung der Baumaßnahmen so, dass die Arbeiten nach dem Stand der Technik ausgeführt werden. Das bedeutet, dass nur zugelassene Bauverfahren eingesetzt werden. In seltenen Fällen kann es zu Schäden an Grundstücken und Gebäuden kommen. Obwohl die Beweispflicht für Schäden beim Bauherrn liegt, führt die SAL vor Baubeginn eine Beweissicherung durch. Dabei wird der bauliche Zustand vor Baubeginn in einem Bericht dokumentiert.
Im Schadensfall wird auf diese Dokumentation zurückgegriffen und beurteilt, ob es sich um einen baubedingten Schaden handelt.
Ist mein Grundstück während der Bauarbeiten mit dem Kfz erreichbar?
Bei der Planung von Baumaßnahmen werden bereits standardmäßig umfangreiche Anstrengungen unternommen, um Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit von Grundstücken weitestgehend zu vermeiden. Sie lassen sich jedoch nicht immer vollständig vermeiden. Ein Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers besteht in der Regel nicht. Im Durchschnitt ist die Zufahrt für 4 bis 7 Tage nicht nutzbar. Sie werden rechtzeitig vor einer Einschränkung von der Baustelle informiert.
Der SAL ist bemüht, die Einschränkungen für Sie als Anlieger so gering wie möglich zu halten. Ganz ohne Verkehrsbehinderungen, Baulärm und Staubentwicklung lässt sich eine Baumaßnahme jedoch nicht durchführen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis.
Wir sind für jeden Hinweis und jede Anregung dankbar und werden uns bemühen, Ihre Hinweise auf Behinderungen aufzunehmen und zu beseitigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch im SAL.
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