Gewerbliches und industrielles Abwasser

In Lünen fällt neben dem hauptsächlich im Stadtgebiet anfallenden häuslichen Abwasser auch gewerbliches und industrielles Abwasser an. Dieses Abwasser stammt von Betrieben wie beispielsweise Kfz-Werkstätten, chemischen Reinigungen, metallverarbeitenden Betrieben, Zahnarztpraxen usw. Gewerbliches und industrielles Abwasser kann gefährliche Inhaltsstoffe wie Schwermetalle oder Halogenverbindungen enthalten, die in Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden können und somit zu einer Belastung der Oberflächengewässer führen können. Aus diesem Grund müssen diese Einleiter die gesetzlich festgelegten Anforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) einhalten. Darüber hinaus hat der Städtische Abwasserbetrieb (SAL) Grenzwerte für die Einleitung in das Kanalnetz zum Schutz seiner Kanalisationsanlagen und Kläranlagen in seiner Entwässerungssatzung festgelegt. Wenn die Werte des Abwassers diese Grenzwerte überschreiten, ist eine Einleitung ohne Vorbehandlung nicht gestattet.

Persönlich für Sie da
Matthias Krölls

Sachgebietsleitung Grundstücksentwässerung, Kanalinformationssystem

matthias.kroells@sal-abwasser.de
02306 9104 – 241

Genehmigungspflicht

Gewerbliche Abwassereinleitungen und die erforderlichen Vorbehandlungsanlagen unterliegen generell der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Die betroffenen Betriebe müssen einen Antrag auf Indirekteinleitung stellen. Die zuständige Behörde für die Antragstellung ist der Kreis Unna, speziell die Organisationseinheit Natur und Umwelt, Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft. Sie können die Zentrale des Kreises Unna unter 02303 27 – 0 oder per E-Mail unter post@kreis-unna.de erreichen. Im Rahmen der Beantragung einer Entwässerungsgenehmigung müssen dem Städtischen Abwasserbetrieb (SAL) alle Prozesse, betrieblichen Abwasserarten, Inhaltsstoffe sowie die geplante Abwasserbehandlungsanlage mitgeteilt werden. Die Abwasserberater des SAL bieten umfangreiche und kostenlose Beratung zu diesem Thema an und unterstützen bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben. Es ist wichtig, die Grundstücksentwässerungsanlage als Vermögenswert zu betrachten, der das Eigentum schützt und erhält.

Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.